Der Moment, in dem alle Unterschriften geleistet sind und der Notar den Kaufvertrag verliest, ist für viele Käufer sowie Verkäufer ein besonderer Augenblick: der Schlusspunkt langer Vorbereitung und der Startschuss für ein neues Kapitel. Damit dieser Termin entspannt verläuft, lohnt sich ein Blick darauf, was beim Beurkundungstermin tatsächlich passiert und welche Schritte danach folgen.
Vor dem Termin: Der Vertragsentwurf
Bereits einige Tage vor dem eigentlichen Termin erhalten beide Vertragsparteien den Entwurf des Kaufvertrags vom Notariat zugesandt. Das Gesetz sieht hierfür in der Regel eine Frist von zwei Wochen vor, damit ausreichend Zeit bleibt, den Vertrag in Ruhe zu lesen und Rückfragen zu klären. Wer Unklarheiten entdeckt, sollte diese bereits vorab mit dem Notariat oder der Maklerin bzw. dem Makler besprechen. Im Termin selbst lassen sich zwar noch Änderungen vornehmen, größere inhaltliche Fragen sind aber besser frühzeitig geklärt.
Der Ablauf am Beurkundungstermin
Beim eigentlichen Termin folgt der Ablauf einem klaren Muster:
- Identitätsprüfung: Der Notar prüft die Ausweisdokumente aller Anwesenden, wie es das Geldwäschegesetz vorschreibt
- Verlesung des Vertrags: Der gesamte Kaufvertrag wird von der Notarin oder dem Notar laut vorgelesen, damit alle Beteiligten den Inhalt noch einmal vollständig nachvollziehen können
- Erläuterung und Rückfragen: An passenden Stellen erklärt der Notar rechtliche Fachbegriffe und beantwortet Fragen zu einzelnen Klauseln
- Unterschrift: Erst wenn alle Beteiligten dem Inhalt zustimmen, wird der Vertrag unterschrieben – ein rechtsverbindlicher Schritt, den nur eine notarielle Urkunde für Grundstücksgeschäfte in Deutschland vorsieht
Was direkt nach der Unterschrift passiert
Mit der Unterschrift ist der Kaufvertrag zwar rechtskräftig, das Eigentum wechselt aber noch nicht sofort. Der Notar veranlasst zunächst die sogenannte Auflassungsvormerkung im Grundbuch. Sie sichert der Käuferin oder dem Käufer bereits jetzt ab, dass die Immobilie nicht zwischenzeitlich an eine andere Person verkauft oder belastet werden kann. Erst danach fordert der Notar in der Regel die weiteren Voraussetzungen für die Kaufpreisfälligkeit an, etwa den Nachweis, dass eventuelle Belastungen im Grundbuch gelöscht wurden.
Der Weg zur Kaufpreiszahlung
Sind alle Fälligkeitsvoraussetzungen erfüllt, informiert der Notar die Käuferseite schriftlich darüber, dass der Kaufpreis nun gezahlt werden kann. Bei einer finanzierten Immobilie stimmt sich die Bank in diesem Schritt eng mit dem Notariat ab, damit die Auszahlung reibungslos erfolgt. Erst nach vollständiger Zahlung und Erfüllung aller vertraglichen Pflichten veranlasst der Notar die endgültige Umschreibung im Grundbuch.
Die Grundbuchumschreibung als letzter Schritt
Die eigentliche Eigentumsübertragung erfolgt erst mit der Eintragung im Grundbuch. Dieser Vorgang kann je nach Auslastung des zuständigen Grundbuchamts einige Wochen bis Monate in Anspruch nehmen. Bis dahin sichert die zuvor eingetragene Auflassungsvormerkung bereits die Position der Käuferin oder des Käufers ab, sodass in dieser Übergangszeit keine Nachteile entstehen.
Gut vorbereitet in den Termin
Ein Beurkundungstermin verläuft am entspanntesten, wenn der Vertragsentwurf vorab in Ruhe geprüft und offene Fragen frühzeitig geklärt wurden. Die Volksbank Jade-Weser Immobilien GmbH begleitet Sie durch den gesamten Prozess von der Vertragsvorbereitung bis zur Übergabe der Schlüssel und steht Ihnen auch beim Notartermin selbst beratend zur Seite. Sprechen Sie uns an – Vertrauen ist der beste Baustein.